Die gesundheitliche Beschaffenheit eines Pferdes als Grundlage für vertragliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
Keywords:
Kaufrecht, Mangel, Vertragspflicht, Kaufuntersuchung, gesamtschuldnerische Haftung, Verkäufer, vertragliche Vereinbarung, Schadensausgleich, Innenverhältnis, HaftungsausschlussklauselAbstract
Die Haftungsvoraussetzungen des Verkäufers an das Pferd einerseits und die des die Kaufuntersuchung durchführenden Tierarztes andererseits sind vom Grundsatz her verschieden. Daher gibt es keine generelle gesamtschuldnerische Haftung von Verkäufer und Tierarzt. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass nach den Voraussetzungen nicht jeder vom Tierarzt zu erkennende und zu dokumentie rende Befund einen Mangel im Rechtssinne darstellt. Dieser Unterschied wird aufgehoben, wenn eine vertragliche Verknüpfung zwischen Kauf- und Kaufuntersuchungsvertrag hergestellt wird. Die entsteht dann, wenn das Ergebnis der Kaufuntersuchung Inhalt einer gesundheitlichen Beschaffenheitsvereinbarung wird. Die gesamtschuldnerische Haftung hat den Vorteil, dass der Tierarzt im Innenverhältnis Regress nehmen kann. Ein formularmäßiger Haftungsausschluss zulasten des Auftraggebers ist bei der Kaufuntersuchung unzulässig.